Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Parkplätze

1. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand
1.1
Mit dem Ziehen eines Parktickets an der Einfahrtsschranke des Parkplatzgeländes kommt zwischen der Designer Outlet Neumünster GmbH, Oderstraße 10, 24539 Neumünster (nachfolgend „Betreiber“) und dem Fahrzeugführer (nachfolgend „Nutzer“) ein Nutzungsvertrag gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
1.2
Der Nutzer hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz, auch dann nicht, wenn er eine Reservierung für Premium Parking vorgenommen hat. Ist aufgrund von Überfüllung oder fehlerhaft abgestellten Fahrzeugen anderer Nutzer kein Parkplatz verfügbar, kann der Nutzer das Parkplatzgelände innerhalb von 60 Minuten nach der Einfahrt kostenlos wieder verlassen.
1.3
Gegenstand dieses Vertrages ist ausschließlich die Nutzung eines Parkplatzes. Die Verwahrung und/oder Bewachung von Fahrzeugen oder sonstige Tätigkeiten, die über die reine Bereitstellung eines Parkplatzes hinausgehen, sind ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand. Der Betreiber übernimmt keinerlei Obhutspflichten. Jedem Nutzer wird empfohlen, sein Fahrzeug nach dem Verlassen stets sorgfältig zu verschließen und keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurückzulassen.
1.4
Zur Ermittlung der Parkdauer und der Nutzung der Parkflächen wird das Kfz-Kennzeichen automatisch durch den Betreiber erfasst. Die Daten werden spätestens 24 Stunden nach Verlassen des Parkplatzes gelöscht. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung:
Datenschutzerklärung Designer Outlet Neumünster
2. Premium Parking
2.1
Einen Tag vor der Ankunft im Center kann der Nutzer auf der Website des Betreibers unverbindlich einen Stellplatz im Bereich Premium Parking reservieren. Die Reservierung muss vor dem auf der Website angegebenen Zeitpunkt erfolgen. Der Nutzer erhält anschließend einen QR-Code per E-Mail.
2.2
Wird der QR-Code für Premium Parking an der ersten Einfahrtsschranke vor dem Ziehen eines Parktickets vorgezeigt, wird ein Premium-Parking-Ticket ausgegeben und der Nutzungsvertrag umfasst die Nutzung des Premium-Parking-Bereichs. Hat der Nutzer den QR-Code vergessen, kann er alternativ über die Sprechanlage an der Schranke den Parkraummanager kontaktieren und die Ausstellung eines Premium-Parking-Tickets beantragen.
2.3
Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, selbstständig zum Premium-Parking-Bereich zu fahren und dort zu parken. Hierfür ist das Parkticket an der zusätzlichen Schranke zum Premium-Parking-Bereich vorzulegen.
Der Nutzer hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz im Premium-Parking-Bereich. Ist aufgrund von Überfüllung oder Falschparkern kein Stellplatz verfügbar, kann der Nutzer den Premium-Parking-Bereich innerhalb von 10 Minuten nach der Einfahrt kostenlos verlassen und die regulären Parkflächen gemäß den geltenden Bedingungen nutzen.
Parkt der Nutzer mit einem Premium-Parking-Ticket außerhalb des Premium-Parking-Bereichs, wird der Premium-Zuschlag nicht erstattet.
3. Nutzungsbedingungen und Sicherheitsvorschriften
3.1
Die Schranke schließt nach jedem Fahrzeug automatisch. Das Durchfahren einer noch geöffneten Schranke nach einem vorausfahrenden Fahrzeug („Kolonnenfahrt“) kann Schäden an der Schrankenanlage oder am Fahrzeug verursachen und ist daher ausdrücklich untersagt.
3.2
Das Betreten der Fahrbahnen einschließlich der Ein- und Ausfahrtsbereiche ist nicht gestattet, sofern Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden sind oder alternative Fußwege zur Verfügung stehen.
4. Ordnungsvorschriften
4.1
Soweit in diesen AGB oder durch Beschilderung nichts anderes geregelt ist, gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Den Sicherheitsanweisungen des Betreibers und seines Personals sowie den Vorgaben der Hausordnung ist unverzüglich Folge zu leisten.
4.2
Innerhalb des Parkplatzgeländes darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
4.3
Parkplätze mit Elektro-Ladestationen dürfen ausschließlich von Elektrofahrzeugen genutzt werden, die dort geladen werden.
4.4
Auf dem Parkplatz dürfen ausschließlich Personenkraftwagen ohne Anhänger abgestellt werden. Darüber hinaus dürfen nur Fahrzeuge mit Haftpflichtversicherung, amtlichem Kennzeichen und gültiger Hauptuntersuchung geparkt werden.
Wohnmobile und Camper dürfen ausschließlich durch die hierfür vorgesehenen Schranken fahren und nur auf den ausdrücklich dafür vorgesehenen Stellplätzen parken.
4.5
Das Parken ist ausschließlich innerhalb der markierten Stellflächen gestattet, jeweils ein Fahrzeug pro Stellplatz.
Für reservierte Stellplätze (z. B. Behindertenparkplätze) gilt, dass diese ausschließlich von entsprechend berechtigten Personen genutzt werden dürfen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
Ladestationen dürfen ausschließlich von Elektrofahrzeugen genutzt werden. Für deren Nutzung gelten die dort ausgehängten Nutzungsbedingungen.
Der Premium-Parking-Bereich darf ausschließlich von Nutzern mit einem Premium-Parking-Ticket gemäß Abschnitt 2.2 genutzt werden.
4.6
Auf dem Parkplatzgelände sind insbesondere folgende Handlungen untersagt:
a) Rauchen und offenes Feuer
b) Lagern von Kraftstoffen, brennbaren Stoffen und leeren Kraftstoffbehältern
c) Unnötiges Laufenlassen des Motors
d) Abstellen von Fahrzeugen mit undichten Tanks, Vergasern oder Motoren oder in sonst nicht verkehrssicherem Zustand
e) Reparaturen, Waschen oder Wartungsarbeiten an Fahrzeugen
f) Verunreinigung des Parkplatzes, insbesondere durch das Ablassen von Kühlwasser, Kraftstoff oder Öl sowie durch Fahrzeugreinigung
g) Nutzung von Fahrrädern, Mopeds, Inline-Skates, Skateboards, E-Scootern oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln sowie das Abstellen dieser auf dem Parkplatzgelände
h) Verteilung von Werbematerial
4.7
Der Betreiber und sein Personal sind im Rahmen des Hausrechts berechtigt, weitere Aktivitäten zu untersagen.
4.8
Der Aufenthalt auf dem Parkplatzgelände ist ausschließlich zum Parken, Be- und Entladen, Anschließen und Trennen von Elektrofahrzeugen an Ladestationen sowie zum Abholen des Fahrzeugs gestattet.
Die Nutzung des Parkplatzes für Waren- oder Paketzustellungen oder ähnliche Zwecke ist ausdrücklich nicht gestattet.
4.9
Die Nutzung des Parkplatzes ist ausschließlich in Verbindung mit einem Besuch des Designer Outlet Centers erlaubt.
4.10
Der Betreiber ist berechtigt, Fahrzeuge auf Kosten des Nutzers innerhalb des Parkplatzgeländes umsetzen oder vom Gelände entfernen zu lassen, sofern der Nutzer nicht rechtzeitig ermittelt werden kann und die Störung oder Gefahr nicht anderweitig beseitigt werden kann, insbesondere bei:
a) Verstößen gegen die Ordnungsvorschriften oder sonstigen Besitzstörungen,
b) Überschreitung der zulässigen Nutzungsdauer gemäß Abschnitt 5.5,
c) Vorliegen einer Gefahrensituation.
5. Gebühren und Nutzungsdauer
5.1
Die Parkgebühr beträgt:
- 5 € pro Tag und Einfahrt bei einer Parkdauer von 60 Minuten oder mehr.
- 10 € pro Tag und Einfahrt für Premium Parking.
Die Kosten für das Laden von Elektrofahrzeugen sind nicht Gegenstand dieser AGB und werden ausschließlich vom jeweiligen Betreiber der Ladestation festgelegt.
5.2
Bei einer Parkdauer von weniger als 60 Minuten ist die Ausfahrt nach Entwertung des Parktickets am Kassenautomaten kostenlos.
Bei Premium Parking gilt dies nur, wenn kein freier Stellplatz im Premium-Parking-Bereich verfügbar war und dieser Bereich innerhalb von 10 Minuten wieder verlassen wurde.
5.3
Für schwerbehinderte Personen mit Anspruch auf kostenfreies Parken gemäß ihrem Schwerbehindertenausweis nach StVO ist das Parken kostenlos. Das Ticket kann beim Guest Service validiert werden.
5.4
Bei Verlust des Parktickets kann direkt am Kassenautomaten ein Ersatzticket gezogen werden. Es fällt keine zusätzliche Gebühr an; es gilt lediglich die reguläre Tagesgebühr.
Bei Premium Parking muss in diesem Fall die Sicherheitszentrale über den Kassenautomaten kontaktiert werden. Es gelten dieselben Bedingungen, jedoch mit der Premium-Parking-Gebühr.
5.5
Die Einfahrt auf das Parkplatzgelände ist ab 30 Minuten vor Öffnung des Designer Outlet Centers möglich.
Der Nutzer ist verpflichtet, sein Fahrzeug spätestens 30 Minuten nach Schließung des Restaurants im Designer Outlet Center, das am längsten geöffnet hat, vom Parkplatz zu entfernen.
6. Haftung
6.1
Der Betreiber haftet nur für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei:
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Betreibers auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
6.2
Der Nutzer ist verpflichtet, Schäden unverzüglich, spätestens jedoch vor Verlassen des Parkplatzgeländes, zu melden.
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch den Nutzer selbst, andere Nutzer oder sonstige Dritte verursacht wurden.









